Bedürftige Schüler an Gymnasien in Bayern können aus Mitteln des Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds einmalige Beihilfen für folgende Zwecke erhalten:
Für andere Verwendungszwecke (z. B. Schüleraustausch) dürfen die Beihilfen im Hinblick auf die Ausbildungsförderung nach dem BAföG nicht geleistet werden. Die Vergabe der Beihilfen, die mindestens 25 € und höchstens 400 € betragen, erfolgt auf schriftlichen Antrag und auf Befürwortung der Schule durch den zuständigen Ministerialbeauftragten für die Gymnasien bzw. für die Fach- und Berufsoberschulen.
Wenn das monatliche Gesamt-Nettoeinkommen der Eltern 4830 Euro nicht übersteigt (bei Alleinerziehenden: 3210 Euro), können Sie oben genannte Beihilfen beantragen. Dazu kommt noch ein Freibetrag von 730 Euro pro Kind. Der Antrag muss bei Herrn Krebs abgegeben werden, der die eingereichten Anträge dreimal pro Kalenderjahr (in der Regel im November, März und Juni) an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben weiterleitet, die über die Bewilligung der Förderung entscheidet. Sie können selbstverständlich davon ausgehen, dass die Schule im Falle eines Antrages absolute Diskretion bewahrt.
Ein Merkblatt mit den Antragsbedingungen, die ebenfalls nötige Datenschutzerklärung sowie ein Antragsformular haben wir für Sie zum Herunterladen und Ausdrucken bereitgestellt: