Krankmeldung/Beurlaubung

Meldung bei Erkrankung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 11

Sollte Ihr Kind wegen Krankheit den Unterricht nicht besuchen können, so müssen Sie es bis bis spätestens 7.45 Uhr krankmelden. Dies kann auf mehreren Wegen erfolgen:

  • Meldung über die entsprechende Funktion des Elternportals (bevorzugter Weg)
  • Telefonische Mitteilung unter der Rufnummer:  08342/9664-0 (bis 7.30 Uhr: Anrufbeantworter)
  • schriftliche Mitteilung, die durch Geschwister oder Mitschüler weitergegeben wird

Erfolgt die Mitteilung telefonisch, ist eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Bei Krankmeldungen in digitaler Form über das Elternportal ist dies nicht notwendig. Nutzen Sie also am besten den digitalen Weg, das erleichtert auch unserem Sekretariat die Arbeit.
Haben Sie Ihr Kind nur für einen Tag krank gemeldet und sollte es noch länger krank sein, so melden Sie dies bitte am nächsten Tag. Nur so können wir eine genaue Erfassung der Absenzen sicherstellen.

Bei Erkrankung von mehr als 10 Unterrichtstagen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Auch bei Häufung von Abwesenheiten oder in Zweifelsfällen kann die Schule ein Attest einfordern.

Die Unterschrift der Eltern ist immer erforderlich.

Sollte der Schule bei Unterrichtsbeginn keine Meldung vorliegen, so werden wir versuchen, Sie telefonisch zu erreichen, um die Absenz Ihres Kindes abzuklären. Wenn wir Sie nicht erreichen können, werden wir nach Lage des Falles entscheiden. Gegebenenfalls wird die örtliche Polizeidienststelle verständigt.

Wenn Sie berufstätig sind, bitten wir Sie deshalb - sofern dies nicht schon geschehen ist - um Mitteilung Ihrer dienstlichen Telefonnummer.

Meldung bei Erkrankung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 12

Sollte(n) Ihr Kind / Sie wegen Krankheit den Unterricht nicht besuchen können, so müssen Sie es / sich  bis spätestens 7.45 Uhr krankmelden. Dies kann auf mehreren Wegen erfolgen:

  • Meldung über die entsprechende Funktion des Elternportals (bevorzugter Weg)
  • Telefonische Mitteilung bei Frau Thanner im Sekretariat unter der Rufnummer:  08342/9664-2811 (das Sekretariat ist ab 7.00 Uhr besetzt)
  • schriftliche Mitteilung, die durch Geschwister oder Mitschüler vor Unterrichtsbeginn bei Frau Thanner eingereicht wird

Erfolgt die Mitteilung telefonisch, ist eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Bei Krankmeldungen in digitaler Form über das Elternportal ist dies nicht notwendig. Nutzen Sie also am besten den digitalen Weg, das erleichtert auch unserem Sekretariat die Arbeit. Haben Sie Ihr Kind / sich nur für einen Tag krank gemeldet und sollte die Erkrankung noch länger dauern, so rufen Sie bitte am nächsten Tag auch wieder an. Nur so können wir eine genaue Erfassung der Absenzen sicherstellen.

Bei Erkrankung von mehr als 10 Unterrichtstagen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Auch bei Häufung von Abwesenheiten oder in Zweifelsfällen kann die Schule ein Attest einfordern.

Die Unterschrift der Eltern ist immer erforderlich, solange die Schüler(innen) nicht volljährig sind!

Unterrichtsbefreiung bei Erkrankung während des Unterrichts

Wenn Schüler während der Unterrichtszeit plötzlich erkranken, müssen sie sich im Sekretariat melden. Unterrichtsbefreiungen können nur über die Schulleitung (in der Regel bei Herrn Krebs) ausgestellt werden.
Die Eltern werden telefonisch benachrichtigt, damit sie ggf. ihr Kind an der Schule abholen. Die Unterrichtsbefreiung ist umgehend von den Eltern unterschrieben zurückzugeben und dem Absentenheftführer vorzulegen.

Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht

Nur in dringenden und begründeten Ausnahmefällen können Schüler(innen) von der Teilnahme am Unterricht beurlaubt werden (§ 37(3) GSO).

Die Anträge auf Beurlaubung sind möglichst früh (v. a. bei Beurlaubungen über mehrere Tage), spätestens jedoch zwei Tage vor Beginn der beantragten Beurlaubung bei der Schulleitung (in der Regel bei Herrn Böhler) einzureichen.

Antrag auf Beurlaubung

Beurlaubungen können nur erteilt werden, wenn sichergestellt ist, dass im fraglichen Zeitraum kein großer Leistungsnachweis (Schulaufgabe) geschrieben wird.
Bemühen Sie sich bitte Arzttermine für Ihre Kinder in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Sollte das nicht möglich sein, muss vor dem Arztbesuch ein Antrag auf Beurlaubung an die Schulleitung gestellt werden.
Auch Anträge auf Beurlaubung zur Teilnahme an sportlichen oder musikalischen Veranstaltungen müssen von den Eltern unterschrieben sein und rechtzeitig vorgelegt werden. Die Einladung eines Vereins oder Veranstalters genügt nicht.
Anträge auf Unterrichtsbefreiung direkt vor oder nach den Ferien lehnt die Schule laut Vorschrift des Kultusministeriums prinzipiell ab.

Erkrankung und Beurlaubung - Formulare zum Download

Für den Fall einer Erkrankung/Beurlaubung Ihres Kindes stehen Ihnen folgende Formulare zum Herunterladen zur Verfügung: